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	<title>ImForum Immobilien Mannheim</title>
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	<description>Immobiliendiensleistungen &#124; Immobilien Mannheim</description>
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		<title>Fertighäuser liegen auch 2021 im Trend</title>
		<link>https://imforum.immobilien/2021/08/30/fertighaeuser-liegen-im-trend/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[PowerGerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Aug 2021 11:11:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hausbau]]></category>
		<category><![CDATA[Fertighäuser]]></category>
		<category><![CDATA[Maklerinfo]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das macht Fertighäuser so beliebt Indem sie die aktuellen Wünsche und Trends von künftigen Eigenheimbesitzern widerspiegeln, sind Fertighäuser für viele <small class="highlight">[...]</small></p>
<p>The post <a href="https://imforum.immobilien/2021/08/30/fertighaeuser-liegen-im-trend/">Fertighäuser liegen auch 2021 im Trend</a> first appeared on <a href="https://imforum.immobilien">ImForum Immobilien Mannheim</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 class="wp-block-heading">Das macht Fertighäuser so beliebt</h2>



<p>Indem sie die aktuellen Wünsche und Trends von künftigen Eigenheimbesitzern widerspiegeln, sind Fertighäuser für viele Menschen die perfekte Wahl. Dazu gehört auch, dass – wo immer möglich – Sparpotenzial genutzt werden soll. Im Gegensatz zur standardisierten, vorgefertigten Bauweise können Fertighäuser für einen geringeren Preis pro Quadratmeter errichtet werden.</p>



<p>Gab es früher zwischen Fertighaus und Massivhaus noch einige Unterschiede in Ausführung und Haltbarkeit, stehen Fertighäuser den Massivbauten heutzutage in nichts mehr nach. Ebenso positiv verändert hat sich die Möglichkeit, individuell zu bauen. Das „Fertighaus von der Stange“ gibt es nicht mehr. Stattdessen genießen Bauherren ein hohes Mitspracherecht und können individuelle Wünsche (gegen einen Aufpreis) realisieren lassen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausblick in die Zukunft</h2>



<p>Wie sich zeigt, sind Anbieter von Fertighäusern sehr flexibel. Indem sie auf die Wünsche ihrer Kunden eingehen, haben sie dazu beigetragen, dass sich Fertighäuser zu einem deutschlandweit aufsteigenden Trend entwickelt haben. Solange bei Häusern in Fertigbauweise weiterhin Flexibilität, Individualität und Kundenzufriedenheit ermöglicht werden, scheint ein Abflachen des Trends nicht in Sicht.</p><p>The post <a href="https://imforum.immobilien/2021/08/30/fertighaeuser-liegen-im-trend/">Fertighäuser liegen auch 2021 im Trend</a> first appeared on <a href="https://imforum.immobilien">ImForum Immobilien Mannheim</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Immobilienvermarktung &#038; DSGVO</title>
		<link>https://imforum.immobilien/2019/12/03/immobilienvermarktung-und-datenschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[PowerGerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Dec 2019 12:40:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vermarktung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienvermarktung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was darf wann erhoben werden? Entscheidend ist zunächst der Status des Vermietungsprozesses. Bei einem bloßen Besichtigungstermin dürfen Vermieter nur solche <small class="highlight">[...]</small></p>
<p>The post <a href="https://imforum.immobilien/2019/12/03/immobilienvermarktung-und-datenschutz/">Immobilienvermarktung & DSGVO</a> first appeared on <a href="https://imforum.immobilien">ImForum Immobilien Mannheim</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure class="wp-block-image alignleft size-large is-resized is-style-default"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="683" class="wp-image-9452" style="width: 570px; height: auto;" src="https://imforum.immobilien/wp-content/uploads/2021/10/DSGVO-Information-1024x683.jpg" alt="" srcset="https://imforum.immobilien/wp-content/uploads/2021/10/DSGVO-Information-1024x683.jpg 1024w, https://imforum.immobilien/wp-content/uploads/2021/10/DSGVO-Information-300x200.jpg 300w, https://imforum.immobilien/wp-content/uploads/2021/10/DSGVO-Information-768x512.jpg 768w, https://imforum.immobilien/wp-content/uploads/2021/10/DSGVO-Information.jpg 1200w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was darf wann erhoben werden?</strong></h2>



<p>Entscheidend ist zunächst der Status des Vermietungsprozesses.</p>



<p>Bei einem bloßen Besichtigungstermin dürfen Vermieter nur solche Daten von Mietinteressenten erheben und verarbeiten, die für die Durchführung der Besichtigung von Bedeutung sind. Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sind NICHT erforderlich</p>



<p><strong>Besichtigungstermin / Angaben zur Identifikation</strong></p>



<p>Hierzu zählen Name und Anschrift. Der Vermieter wäre auch befugt, die Angaben durch die Vorlage des Personalausweises zu überprüfen. Die Anfertigung einer Ausweiskopie wäre hingegen unzulässig.</p>



<p>&nbsp;</p>



<p><strong>Angaben zu Haustieren</strong></p>



<p>Fragen des Vermieters nach dem beabsichtigten Einbringen von Haustieren sind zulässig. Soweit die Tierhaltung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt und folglich zustimmungsbedürftig ist. Entsprechende Fragen sind zulässig, wenn dies nicht Kleintiere betrifft (z.B. Zierfische, Mäuse, Hamster).</p>



<p>Falls die Mietinteressenten noch weitere Angebote von Wohnungen wünschen, dann können auch weitere Angaben wie Art, Größe, Ausstattung und die Höhe der Mietkosten abgefragt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Anmietinteresse/Termin vor Vertragsabschluss</strong></h2>



<p>Möchte der Interessent die Wohnung anmieten, darf der Vermieter wesentlich mehr Informationen erfragen, um die Risikoabwägung durchzuführen.</p>



<p><strong>Familienstand und Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen</strong></p>



<p>Angaben zum Familienstand sind grundsätzlich entbehrlich. Ehegatten oder Lebenspartner müssen nicht zwangsläufig auch Mietvertragspartei werden. Nur wenn weitere Personen Vertragspartner des Vermieters werden sollen, sind entsprechende Angaben zu machen. In welchem Verhältnis die Vertragspartner zueinander stehen, ist aber auch in diesem Fall entbehrlich.</p>



<p>Der Vermieter darf fragen, wie viele sonstige Personen einziehen und ob es sich dabei um Kinder und/oder Erwachsene handelt. Beide Angaben sind für die Beurteilung der Wohnungsnutzung erforderlich. Weitergehende Angaben wie z. B. Namen und Alter der einziehenden Personen dürfen jedoch in diesem Zusammenhang nicht erfragt werden.</p>



<p><strong>Religion, Rasse, ethnische Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit</strong></p>



<p>Nach § 19 Abs. 1 und 3 AGG ist bezüglich der Rasse, der ethnischen Herkunft und der Religion bei der Vermietung von Wohnraum eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig. Es fehlt regelmäßig an der Erforderlichkeit der Datenerhebung, da die Anforderungen nach den §§ 19, 20 AGG kaum erfüllt sein werden.</p>



<p><strong>Vorstrafen und strafrechtliche Ermittlungsverfahren</strong></p>



<p>Die Erhebung von Angaben zu Vorstrafen ist grundsätzlich nicht erforderlich und damit unzulässig. Berücksichtigt werden muss zum einen, dass bestimmte Strafen nicht in ein polizeiliches Führungszeugnis aufzunehmen sind, § 32 Abs. 2 BZRG, und sich schon deshalb keine darüber hinaus gehenden Mitteilungspflichten gegenüber einem Vermieter ergeben können. Weiterhin hat die Rechtsprechung eine Offenbarung von Vorstrafen bisher nur im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen als zulässig angesehen, wenn ein klarer Bezug zu einer entsprechenden Tätigkeit besteht, wie etwa das Fragen nach Vermögensdelikten bei einer Beschäftigung im Kassenbereich eines Kreditinstituts. Dabei steht die Frage nach der Geeignetheit eines Bewerbers im Mittelpunkt. Bei der Anbahnung von Mietverhältnissen besteht grundsätzlich keine vergleichbare Gefährdungslage, da hier die Frage nach der Bonität des Mietinteressenten von zentraler Bedeutung ist. Gegen die Erhebung von Informationen zu laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren spricht schon die verfassungsrechtlich und auch in Art. 6 Abs. 2 EMRK verankerte Unschuldsvermutung.</p>



<p>Angaben zu Heiratsabsichten, bestehenden Schwangerschaften und Kinderwünschen zählen zum Kernbereich privater Lebensgestaltung. Fragen hierzu sind unzulässig.</p>



<p><strong>Heiratsabsichten, Schwangerschaften, Kinderwünsche</strong></p>



<p>Eine Aufnahme von Kindern und Ehegatten in der Wohnung wäre für den Mietinteressenten schon nicht erlaubnispflichtig im Sinne von § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB, denn diese Personen sind in Anwendung von Art. 6 Abs. 1 GG bereits keine Dritten (§ 553 Abs. 1 BGB), sondern nahe Familienangehörige. Der Mieter muss die Aufnahme von Familienangehörigen nur anzeigen. Einer Aufnahmeerlaubnis durch den Vermieter bedarf es nicht.</p>



<p><strong>Mitgliedschaften in Parteien und Mietvereinen</strong></p>



<p>Es besteht keine Verpflichtung, über die Zugehörigkeit zu Parteien oder Mietervereinen Auskunft zu geben. Mit den Angaben wird zudem noch keine Aussage zur Bonität des Mietinteressenten bzw. zu dessen Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit getroffen.</p>



<p><strong>Angaben zum Arbeitgeber, zum Beschäftigungsverhältnis und zum Beruf</strong></p>



<p>Für die Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrags ist es zulässig,  nach dem Beruf und dem Arbeitgeber als Kriterium zur Beurteilung der Bonität des Mietinteressenten zu fragen. Fragen nach der Dauer der Beschäftigung sind hingegen unzulässig</p>



<p><strong>Einkommensverhältnisse</strong></p>



<p>Für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Mieters ist es regelmäßig erforderlich, die Höhe des Nettoeinkommens und desjenigen Betrags, der nach Abzug der laufenden monatlichen Belastungen für die Tilgung des Mietzinses zur Verfügung steht, zu erfragen.</p>



<p>Es wäre jedoch auch ausreichend, wenn der Mietinteressent hinsichtlich der Höhe des Nettoeinkommens eine bestimmte Betragsgrenze angibt, verbunden mit dem Hinweis, dass diese Grenze überschritten wird.</p>



<p>Fragen nach den Einkommensverhältnissen sind unzulässig, wenn die Mietzahlungen vollständig von dritter Stelle für den Mieter übernommen und direkt an den Vermieter geleistet werden sollen, was bei Empfängern von Arbeitslosengeld II der Fall sein kann. Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen für die Durchführung einer solchen Direktzahlung gegenüber dem Jobcenter eine entsprechende Erklärung abgeben, § 22 Abs. 7 Satz 1 SGB II. Direktzahlungen an den Vermieter werden nach § 22 Abs. 7 Satz 2 SGB II von Amts wegen vorgenommen, wenn eine zweckentsprechende Verwendung der gewährten Mittel durch den Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht sichergestellt ist.</p>



<p><strong>Eröffnetes Insolvenzverfahren, Angabe einer Vermögensauskunft, Räumungstitel wegen Mietzinsrückständen</strong></p>



<p>Die Frage nach einem eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren ist zulässig, da den Mietinteressenten eine Offenbarungspflicht trifft. Das Insolvenzverfahren führt dazu, dass das gesamte pfändbare Vermögen zur Insolvenzmasse gehört und dem Mietinteressenten nur die nicht pfändbaren Vermögensteile zur Verfügung stehen (LG Bonn, Beschluss v. 16.11.2005, Az.: 6 T 312/05 und 6 S 226/05).</p>



<p>Ob in begründeten Fällen ein Fragerecht nach abgegebenen Vermögensauskünften besteht, hängt u.a. davon ab, nach welchem Zeitraum gefragt wird (Verhältnismäßigkeit).</p>



<p><strong>Angaben zu bisherigen Vermietern</strong></p>



<p>Fragen nach den Kontaktinformationen aktueller oder früherer Vermieter des Mietinteressenten (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sind unzulässig.</p>



<p>Solche Angaben wären für die Entscheidung über die Begründung eines Mietverhältnisses nicht erforderlich und würden eine dem Grundsatz der Direkterhebung (§ 4 Abs. 2 Satz 1 BDSG) widersprechende Datenerhebung bei Dritten über den Mietinteressenten ermöglichen:</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Vermieterentscheidung für einen bestimmten Mieter</strong></h2>



<p>Der künftige Vermieter möchte nun mit dem einzigen Mietinteressenten für eine konkrete Wohnung einen Mietvertrag schließen. Haben sich zwei oder mehrere Mietinteressenten für eine konkrete Wohnung entschieden, so trifft der künftige Vermieter die Entscheidung (Erstplatzierter). Nach dieser Entscheidung kann die Einholung weiterer Informationen beim Erstplatzierten erforderlich sein.</p>



<p><strong>Nachweise zu den Einkommensverhältnissen</strong></p>



<p>Der künftige Vermieter kann bereits bei der Erfragung der Höhe des Nettoeinkommens und der Höhe der monatlichen Belastungen auf folgendes hinweisen:  für den Fall einer positiven Entscheidung für den Mietinteressenten (quasi unmittelbar vor Unterzeichnung des Vertrags) sind Nachweise zu den Einkommensverhältnissen vorzulegen. Zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, ein Kontoauszug oder ein Einkommensteuerbescheid in Kopie (jeweils unter Schwärzung der nicht erforderlichen Angaben). Als Nachweis ist auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers ausreichend, dass die Angaben des Mietinteressenten bezüglich der Angabe einer bestimmten Nettobetragsgrenze, die überschritten wird, zutreffend sind.</p>



<p><strong>Vorlage der Selbstauskunft</strong></p>



<p>Der künftige Vermieter benötigt Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mietinteressenten, um dessen Zahlungsfähigkeit bezüglich des Mietzinses beurteilen zu können. Selbstauskünfte, die Mietinteressenten bei Auskunfteien (z.B. SCHUFA) selbst einholen können, enthalten wesentlich mehr Angaben über deren wirtschaftliche Verhältnisse, als für eine solche Beurteilung erforderlich sind. Schon aus diesem Grund wäre die Forderung des künftigen Vermieters an den Mietinteressenten, eine solche Selbstauskunft vorzulegen, unzulässig</p><p>The post <a href="https://imforum.immobilien/2019/12/03/immobilienvermarktung-und-datenschutz/">Immobilienvermarktung & DSGVO</a> first appeared on <a href="https://imforum.immobilien">ImForum Immobilien Mannheim</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Grundstückspreise steigen noch einmal</title>
		<link>https://imforum.immobilien/2019/11/30/grundstueckspreise-steigen-noch-einmal/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[PowerGerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Nov 2019 12:05:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Maklerinfo]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ausgerechnet im Corona-Jahr 2020, als die Wirtschaft in eine tiefe Rezession fiel, erreichten die Preise für Bauland neue Rekorde. Ein <small class="highlight">[...]</small></p>
<p>The post <a href="https://imforum.immobilien/2019/11/30/grundstueckspreise-steigen-noch-einmal/">Grundstückspreise steigen noch einmal</a> first appeared on <a href="https://imforum.immobilien">ImForum Immobilien Mannheim</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ausgerechnet im Corona-Jahr 2020, als die Wirtschaft in eine tiefe Rezession fiel, erreichten die Preise für Bauland neue Rekorde. Ein Quadratmeter baureifes Land kostete im Schnitt 199 Euro. Spitzenpreise in gefragten Ballungsräumen können aber leicht das Fünf- bis Sechsfache erreichen. Auch regional gab und gibt es große Unterschiede.</p>



<div class="wp-block-spacer" style="height: 75px;" aria-hidden="true"> </div>



<h2 class="wp-block-heading">Wie ist die Lage des Immobilienmarkts aktuell?</h2>



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<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="682" data-id="7409" src="https://imforum.immobilien/wp-content/uploads/2019/12/testbild27-bo-immobilia-wordpress-theme-1024x682.jpg" alt="Testbild - Beladomo WordPress Immobilien" class="wp-image-7409" srcset="https://imforum.immobilien/wp-content/uploads/2019/12/testbild27-bo-immobilia-wordpress-theme-1024x682.jpg 1024w, https://imforum.immobilien/wp-content/uploads/2019/12/testbild27-bo-immobilia-wordpress-theme-300x200.jpg 300w, https://imforum.immobilien/wp-content/uploads/2019/12/testbild27-bo-immobilia-wordpress-theme-768x512.jpg 768w, https://imforum.immobilien/wp-content/uploads/2019/12/testbild27-bo-immobilia-wordpress-theme.jpg 1400w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
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<div class="wp-block-spacer" style="height: 43px;" aria-hidden="true"> </div>



<p>Ob wir uns in einer Immobilienblase befinden oder ob die Preise für Immobilen stabil bleiben, beschäftigt nicht nur angehende Immobilienkäufer, sondern auch viele Experten, z.B. vom Institut für Wirtschaftsforschung in Köln oder dem Institute Kiel Economics. Der Tenor: Es gibt in Deutschland keine Immobilienpreisblase. Seit 2010 steigen die Preise für Wohneigentum kontinuierlich. Der Aufwärtstrend setzt sich seit der Corona-Pandemie weiter fort – trotz des Rückgangs bei der Wirtschaftsleistung. Der Immobilienmarkt zeigt sich somit von den Auswirkungen der Pandemie unbeeindruckt.</p><p>The post <a href="https://imforum.immobilien/2019/11/30/grundstueckspreise-steigen-noch-einmal/">Grundstückspreise steigen noch einmal</a> first appeared on <a href="https://imforum.immobilien">ImForum Immobilien Mannheim</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neuigkeiten auf dem Immobilienmarkt</title>
		<link>https://imforum.immobilien/2019/04/03/neuigkeiten-auf-dem-immobilienmarkt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[PowerGerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Apr 2019 11:20:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vermarktung]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienpräsentation]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienvermarktung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was die Corona-Krise für den Immobilienmarkt bedeutet Die Corona-Pandemie hat so gut wie alle Anlageklassen auf Talfahrt geschickt. Auch die <small class="highlight">[...]</small></p>
<p>The post <a href="https://imforum.immobilien/2019/04/03/neuigkeiten-auf-dem-immobilienmarkt/">Neuigkeiten auf dem Immobilienmarkt</a> first appeared on <a href="https://imforum.immobilien">ImForum Immobilien Mannheim</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was die Corona-Krise für den Immobilienmarkt bedeutet</strong></h2>



<p>Die Corona-Pandemie hat so gut wie alle Anlageklassen auf Talfahrt geschickt.</p>



<p><br />Auch die Immobilienwirtschaft bleibt davon nicht verschont. Viele der börsennotierten Immobilienunternehmen haben schon jetzt mit den Folgen der Krise zu kämpfen.</p>



<p>In der Regel reagieren Immobilien nur verzögert auf konjunkturelle Schwankungen. Befinden sie sich jedoch im Bestand von börsennotierten Aktiengesellschaften, wird ihr Wert täglich neu bestimmt. Vieles hängt nun davon ab, wie der weitere Pandemieverlauf sein wird. Laut einer Umfrage des ifo Instituts Mitte März 2020 leiden bereits über 56 Prozent der deutschen Unternehmen unter den Folgen der Corona-Pandemie. Eine Rezession ist in diesem Jahr nicht mehr zu vermeiden. Es lässt sich jedoch nur schwer einschätzen, wie stark diese ausfallen wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Diese Auswirkungen hat Corona auf die Immobilienpreise</strong></h2>



<h1 class="wp-block-heading"> </h1>



<p>Die Corona-Epidemie hat sich zu einer globalen Wirtschaftskrise entwickelt, welche auch vor dem Immobilienmarkt nicht Halt macht. Sinkende Hypothekenzinsen sollten den Immobilienhandel in der Theorie beleben, doch die wirtschaftliche Ungewissheit lässt Immobilienkäufer zögern.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Die Corona-Krise zieht ihre Kreise</strong></h2>



<p>Die Corona-Krise hat in Deutschland signifikanten Einfluss auf die Wirtschaft, davon nicht unbescholten ist der Immobilienmarkt. Investoren an der Börse sind im Krisenmodus angekommen, sogar die sogenannten Safe-Haven-Assets wie Gold erfuhren wider aller Regeln der Finanzmärkte zeitweise heftige Preisstürze.</p>



<p>Schon während der Anfänge der Corona-Epidemie war eine steigende Verunsicherung der Anleger spürbar. Anfang Februar orientierten sich die Investoren, wie meistens bei bevorstehenden Krisen, Richtung Staatsanleihen. Die steigende Popularität der Bundesanleihen führte zu starken Renditeeinbrüchen bei Staatsbonds, wodurch die Hypothekenzinsen ebenfalls indirekt beeinflusst wurden: Die Zinsen für Hypotheken rutschten nach unten. Somit bleibt auch der Immobilienmarkt von der aktuellen Krise nicht unbehelligt.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Negative Darlehenszinsen sind wahrscheinlich</strong></h2>



<p>Der akute Ausnahmezustand in Deutschland beeinflusst Immobilienkäufe und Bauprojekte insofern, dass sie aktuell durch besonders günstige Darlehen finanziert werden können. Experten prognostizieren, dass sogar negative Bauzinsen relevant werden könnten, wodurch Kreditnehmer das Darlehen nicht einmal in voller Höhe zurückzahlen müssten.</p>



<p>Mirjam Mohr von Interhyp kommentiert die Situation in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung wie folgt: „Die Verunsicherung durch das Coronavirus hat zu einem Allzeittief bei Bauzinsen geführt.“ Kreditnehmer können demnach bei einem Immobilienkredit mit zehnjährigen Zinsbindungen mit Zinsen in Höhe von 0,4 bis 0,6 Prozent pro Jahr rechnen. Laut Interhyp eine Verbesserung um 0,1 Prozentpunkte seit dem letzten Monat.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Das Ende des Immobilienbooms?</strong></h2>



<p>Doch günstige Darlehensverträge und die damit verbundenen günstigen Immobilienanschaffungen, werden aktuell für eine Vielzahl potenzieller Käufer nicht von größter Relevanz sein. Durch die Unsicherheit der Corona-Krise, deren Ausgang nicht präzise vorherzusagen ist, schrecken zumindest viele Privatleute vor einem finanziell stark belastenden Immobilienkauf vorerst zurück.</p>



<p>„Seit einigen Wochen ist ein Rückgang der Kundenanfragen zu beobachten“, erklärt Baufinanzierungsvermittler Ditmar Rompf im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung.</p>



<p>Für den Immobilienmarkt könnte die aktuelle Krise somit eine Kehrtwende einleiten, das heißt der Immobilienboom könnte vorerst beendet sein. Denn historisch betrachtet hätten alle Immobilienzyklen mit einer wirtschaftlichen Rezession ihren Abschluss gefunden, erläutert Stefan Mitropoulos, Ökonom bei Helaba, gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Mitropoulos schildert: „Wer wirtschaftlich schwierige Zeiten erwartet, verschuldet sich nicht mit Hunderttausenden Euro.“</p>



<p>Dementsprechend ist zu erwarten, dass einige potenzielle Käufer vorerst keine Darlehensverpflichtungen eingehen werden, wodurch sich im Umkehrschluss der Verkauf von Immobilien schwieriger gestalten wird. Dies hätte mindestens einen verlangsamten Anstieg der Immobilienpreise zur Folge.</p><p>The post <a href="https://imforum.immobilien/2019/04/03/neuigkeiten-auf-dem-immobilienmarkt/">Neuigkeiten auf dem Immobilienmarkt</a> first appeared on <a href="https://imforum.immobilien">ImForum Immobilien Mannheim</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>IM FORUM CUP 2022</title>
		<link>https://imforum.immobilien/2018/07/02/im-forum-cup-2022/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[PowerGerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jul 2018 16:01:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Fertighäuser]]></category>
		<category><![CDATA[Hausbau]]></category>
		<category><![CDATA[Maklerinfo]]></category>
		<category><![CDATA[Sponsor]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Forum Cup 2022 Spannende, faire Spiele Der VFR Mannheim und Imforum Immobilien Cup 2022 Der VfR Mannheim freut sich <small class="highlight">[...]</small></p>
<p>The post <a href="https://imforum.immobilien/2018/07/02/im-forum-cup-2022/">IM FORUM CUP 2022</a> first appeared on <a href="https://imforum.immobilien">ImForum Immobilien Mannheim</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 class="wp-block-heading">Im Forum Cup 2022</h2>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Spannende, faire Spiele</strong></h2>



<h2 class="wp-block-heading">Der VFR Mannheim und Imforum Immobilien Cup 2022</h2>



<p>Der VfR Mannheim freut sich an diesem Wochenende auf das Comeback des IM FORUM CUP und empfängt hunderte Nachwuchsspieler.</p>



<p>Das Team von IM FORUM Immobilien ist für Euch/Sie im Einsatz.<br />Wir freuen uns auch dieses Jahr,  wieder Namensgeber des Turniers und Sponsor der Jugendabteilung des <strong>VFR Mannheim 1896 e.V.</strong> zu sein.</p>



<p>&nbsp;</p>



<p>&nbsp;</p>



<div class="wp-block-media-text alignwide has-media-on-the-right is-stacked-on-mobile">
<div class="wp-block-media-text__content">
<p>Der VfR Mannheim freut sich an diesem Wochenende auf das Comeback des IM FORUM CUP und empfängt hunderte Nachwuchsspieler. Der VfR Mannheim wird in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 03.07.2022 sein traditionelles Nachwuchsturnier ausrichten. Namensgeber des Turniers ist die Firma<br /><strong>IM FORUM IMMOBILIEN</strong>.</p>
</div>
<figure class="wp-block-media-text__media"><img loading="lazy" decoding="async" width="260" height="190" class="wp-image-8646 size-full" src="https://imforum.immobilien/wp-content/uploads/2021/02/vrf-mannheim.png" alt="" /></figure>
</div>



<h2 class="wp-block-heading">IM FORUM Immobilien-Dienstleistung</h2>



<p class="has-regular-font-size">Das Team von IM FORUM Immobilien ist für Euch/Sie im Einsatz.<br />Wir freuen uns auch dieses Jahr,  wieder Namensgeber des Turniers und Sponsor der Jugendabteilung des <strong>VFR Mannheim 1896 e.V.</strong> zu sein.</p>



<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-2 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
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</figure><p>The post <a href="https://imforum.immobilien/2018/07/02/im-forum-cup-2022/">IM FORUM CUP 2022</a> first appeared on <a href="https://imforum.immobilien">ImForum Immobilien Mannheim</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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