AGB
Geschäftsbedingungen
- Unser Courtage- bzw. Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres mittel- oder unmittelbaren Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Veränderungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
- Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Käufers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person, liegenden Gründen, rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist der Käufer, wenn er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, auch IMFORUM zum Schadenersatz verpflichtet.
- Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für den Kauf.
- Die Kontaktaufnahme mit Verkäufern, Projektentwicklern oder sonstigen, mit dem Angebot in Zusammenhang stehenden, Gesellschaftern/Personen, ist grundsätzlich vorher mit uns abzustimmen. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, bei Verhandlungen uns als ursächlich wirkenden Makler zu benennen und uns zu diesen Verhandlungen und jedem Vertragsabschluss heranzuziehen, sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen. Unser Provisionsanspruch ist in die Kaufverträge als Vertrag zu Gunsten Dritter mit aufzunehmen.
- Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre, wenn durch die unbefugte Weitergabe der Nachweis desselben Angebotes gegenüber anderen bei uns vorhandenen Interessenten unmöglich gemacht wird. Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Empfänger.
- Die Ursächlichkeit unseres Nachweises gilt auch dann, wenn der Angebotsempfänger nicht selbst als Käufer/Vertragspartner auftritt, sondern eine zu seinem wirtschaftlichen Geltungsbereich zählende juristische oder natürliche Person. Insofern behält die Provisionspflicht uns gegenüber uneingeschränkter Gültigkeit.
- Entgeltliche Tätigkeit für den anderen Teilist dem Makler gestattet
- Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Vertragsspeicherung
Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Sie können diesen sichern, indem Sie das Angebot über die Druckfunktion Ihres Browsers durch Ausdrucken sichern. Eine Speicherung des Vertragstextes in wiedergabefähiger Form müssten Sie selbst veranlassen (z.B. durch Screenshot des jeweiligen Angebotes bzw. Umwandeln des Vertragstextes in pdf-Format). - Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben und Daten basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird ausgeschlossen soweit diese nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Angaben beruht. In diesem Fall ist unsere Haftung auf diesen Verkaufsfall anfallende Provision beschränkt. Unsere Nachweise sind freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten.
- Widerrufsbelehrung
https://imforum.immobilien/wiederspruchsrecht/ - Gerichtsstandsvereinbarung
Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, gilt der Gerichtsstand als vereinbart, in dessen Bezirk der Verkäufer seinen Sitz hat. - Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pforzheim.
- Salvatorische Klausel
Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.